Agb
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Allgemein
Alle unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen einschl. Beratungsleistungen,
sowie Vertragsabschlüsse mit uns erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, in Bestellformularen usw.,
haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.
Stillschweigen unsererseits, gegenüber Geschäftsbedingungen unserer Kunden,
gilt nicht als Zustimung. Wenn der Besteller seinen Auftrag nicht zu unseren
Geschäftsbedingungen erteilt haben will, hat er uns unverzüglich, spätestens
jedoch 8 Tage ab Datum unserer Auftragsbestätigung, die Rücknahme des Auftrages
schriftlich mitzuteilen.
II. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Maße, Leistungen, Gewichte, Beschreibungen
und Abbildungen in Prospekten und Drucksachen sind nur als angenäherte Information
anzusehen. An Modellen, Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebots-
und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor; sie dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden. Darüberhinaus behalten wir uns alle in den
vorbezeichneten Modellen, Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebots-
und anderen Unterlagen verkörperten oder von Ihnen betroffenen Urheber- und
gewerblichen Schutzrechte einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte
vor.
III. Aufträge
Alle Aufträge bedürfen der Annahme durch unsere Auftragsbestätigung. Diese
wird durch die Rechnung ersetzt, wenn sofortige Ausführung des Auftrages erfolgt.
Bestätigte Aufträge sind für beide Seiten verbindlich. Sie können nur mit unserem
Einverständnis widerrufen werden. Die Kosten für bereits geleistete Arbeit müssen
uns dann ersetzt werden.
IV. Lieferung
Wir behalten uns vor, bei abgepaßten oder abgezählten Artikeln die handelsüblichen
Fabrikationsmengen bzw. Verpackungseinheiten zu liefern, die der bestellten
Menge am nächsten kommen. Teillieferungen sind zulässig, wenn der Besteller
sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Lieferfristen beginnen mit der Absendung
der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor dem Eingang einer vereinbarten
Vorauszahlung. Die genannten Lieferfristen sind Zirkaangaben; Fixtermine sind
ausgeschlossen.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand
unsere Geschäftsräume verlassen hat, oder die Versandbereitschaft bzw. Abholungsbereitschaft
nach Bereitstellung mitgeteilt ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch
wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten - haben wir nicht zu vertreten. Sie
berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf
Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt.
Geraten wir mit Lieferungen in Verzug, hat der Besteller Anspruch auf Ersatz
des ihm entstandenen Verzugsschadens; höchstens aber in Höhe von 0,5 % für jede
volle Woche der Verspätung, insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferung. In jedem Falle des Verzuges des Bestellers
sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz zu verlangen. Diese Rechte stehen uns auch hinsichtlich weiterer
bereits erteilter Aufträge zu, wenn der Besteller mit der Zahlung einer bereits
erfolgten Lieferung oder sonst in Verzug gerät. Die gleichen Rechte stehen uns
im Falle des unberechtigten Rücktritts des Bestellers vom Vertrag oder im Falle
des Annahmeverzuges zu.
Im Falle der Verpflichtung des Bestellers zur Leistung von Schadensersatz sind
wir berechtigt, den bis dahin entstandenen Schaden oder einen Betrag von 30
% des Auftragswertes pauschal jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer nach unserer
Wahl als Schadensersatz zu verlangen.
V. Preise
Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk oder ab
Auslieferungslager, ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherungskosten.
Die für Sonderanfertigungen angegebenen Preise gelten nur, wenn mindestens
die
angefragte Stückzahl zur Bestellung kommt. Andernfalls werden Zuschläge
berechnet.
Zu den Preisen kommt die MWSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Verpackungsentsorgung: 0.5 % v. Gutschrift v. Warenwert im Preis enthalten.
VI. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind nach den von uns jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen zu
leisten. Rechnungen für Ersatzteile und Zubehör sind sofort nach Lieferung ohne
Abzug
zahlbar. Der Besteller gerät durch Überschreitung eines verbindlich vereinbarten
Zahlungszieles, durch Mahnung oder einen Monat nach Zugang der Rechnung in Verzug.
Die Verzugsfolgen einschließlich der Höhe des Zinssatzes regeln sich nach dem
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000.
VII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen
gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschl. der künftig entstehenden
Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen
sind.
Alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind gegen Feuer, Wasser und
Diebstahl, zu versichern. Sämtliche Ansprüche an den Versicherungsgeber hinsichtlich
dieser Waren gelten im voraus als an uns abgetreten.
Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. Es ist uns zu diesem Zweck gestattet,
mit Hilfspersonal die Räume des Käufers zu betreten, ohne daß es hierzu einer
gerichtlichen Entscheidung bedarf. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Waren durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies
gesetzlich vorgeschrieben ist oder wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
Der Käufer darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder
die aus diesen hergestellten Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung
übereignen noch verpfänden. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat
der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Es ist dem Käufer
untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner
Weise ausschließen oder beeinträchtigen können.
VIII. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel, zu denen auch Mengenabweichungen zählen, - bei Handelsgeschäften
auch erkennbare Mängel - sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche
nach Empfang der Ware,schriftlich zu beanstanden. Bei Handelsgeschäften gelten
im übrigen § 377, 378 HGB unverändert.
Gewährleistungen für Warenlieferungen werden nur, für die Dauer und zu den
Bedingungen des jeweiligen Lieferanten der Ware, erbracht. Die Gewährleistung
erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage, unsachgemäße Behandlung sowie durch natürliche Abnützung
entstanden sind. Kosten für Reparaturen, die ohne unsere vorherige Zustimmung
durchgeführt werden, ersetzen wir nicht. Eine Haftung für Folgen solcher Reparaturen
besteht nicht.
Bei Reparaturarbeiten durch uns wird eine Gewährleistung von 6 Monaten übernommen.
Vor Geltendmachung weiterer Ansprüche ist uns in jedem Falle Gelegenheit zur
mehrfachen Nachbesserung zu gewähren. In jedem Falle erstreckt sich die Gewährleistung
nicht auf Folgeschäden, die durch Reparaturen, Montagen und Dienstleistungen
von uns entstehen, wie z.B. Warenschäden.
Aufgrund unwesentlicher Mängel kann der Besteller die Zahlung unserer Lieferrechnung
nicht verweigern. Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht trotz des Vorhandenseins
unwesentlicher Mängel nicht nach, so kann bis zur vollständigen Zahlung der
Rechnung die Beseitigung von Mängeln durch uns verweigert werden.
Warenrücksendungen aufgrund Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen oder aus
sonstigen Gründen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Ohne unsere Zustimmung
zurückgesandte Waren werden nicht angenommen. Im Falle unserer Zustimmung zur
Rücksendung ist eine Vereinbarung über die Art der Rücksendung zu treffen.
IX. Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen,
insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, oder wegen Beratungstätigkeiten,
sowie Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, wenn bei uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen. In Fällen, in denen auch ohne grobes Verschulden die Haftung nicht
ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist unsere Haftung
stets beschränkt auf die Höhe des Liefer- oder Leistungswertes. Bei Handelsgeschäften
gilt das gleiche auch in Fällen grober Fahrlässigkeit, in denen die Haftung
zwar nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann. Für reguläre
Abnutzungen oder für Beschädigungen, die durch nicht sachgemäße Installation,
vorschriftswidrige Behandlung oder durch übermäßige Inanspruchnahme verursacht
werden, übernehmen wir keine Haftung.
X. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier
Lieferung. Die Versandart steht in unsrem Ermessen. Die Verpackung wird zu
Selbstkosten in Rechnung gestellt.
Auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten wird die Sendung durch uns gegen
Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare
Risiken versichert.
XI. Datenschutz
Die Einwilligung zur Datenspeicherung gilt als erteilt. Die Haftung für Verletzungsbestände
im Rahmen des Datenschutzgesetzes wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
XII. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Rastatt.
XIII. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit des Vertrages
und der
Bedingungen im übrigen nicht.
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