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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

I. Allgemein

Alle unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen einschl. Beratungsleistungen, sowie Vertragsabschlüsse mit uns erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, in Bestellformularen usw., haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.

Stillschweigen unsererseits,  gegenüber Geschäftsbedingungen unserer Kunden,  gilt nicht als Zustimung. Wenn der Besteller seinen Auftrag nicht zu unseren Geschäftsbedingungen erteilt haben will,  hat er uns unverzüglich,  spätestens jedoch 8 Tage ab Datum unserer Auftragsbestätigung, die Rücknahme des Auftrages

schriftlich mitzuteilen.

II. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Maße, Leistungen, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten und Drucksachen sind nur als angenäherte Information anzusehen. An Modellen, Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebots- und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Darüberhinaus behalten wir uns alle in den vorbezeichneten Modellen, Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebots- und anderen Unterlagen verkörperten oder von Ihnen betroffenen Urheber- und gewerblichen Schutzrechte einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte vor.

III. Aufträge

Alle Aufträge bedürfen der Annahme durch unsere Auftragsbestätigung.  Diese wird durch die Rechnung ersetzt, wenn sofortige Ausführung des Auftrages erfolgt. Bestätigte Aufträge sind für beide Seiten verbindlich. Sie können nur mit unserem Einverständnis widerrufen werden. Die Kosten für bereits geleistete Arbeit müssen uns dann ersetzt werden.

IV. Lieferung

Wir behalten uns vor, bei abgepaßten oder abgezählten Artikeln die handelsüblichen Fabrikationsmengen bzw. Verpackungseinheiten zu liefern, die der bestellten Menge am nächsten kommen. Teillieferungen sind zulässig, wenn der Besteller sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor dem Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung. Die genannten Lieferfristen sind Zirkaangaben; Fixtermine sind

ausgeschlossen.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume verlassen hat, oder die Versandbereitschaft bzw. Abholungsbereitschaft nach Bereitstellung mitgeteilt ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten - haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,  hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Geraten wir mit Lieferungen in Verzug, hat der Besteller Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Verzugsschadens; höchstens aber in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. In jedem Falle des Verzuges des Bestellers sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Diese Rechte stehen uns auch hinsichtlich weiterer bereits erteilter Aufträge zu, wenn der Besteller mit der Zahlung einer bereits erfolgten Lieferung oder sonst in Verzug gerät. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle des unberechtigten Rücktritts des Bestellers vom Vertrag oder im Falle des Annahmeverzuges zu.

Im Falle der Verpflichtung des Bestellers zur Leistung von Schadensersatz sind wir berechtigt, den bis dahin entstandenen Schaden oder einen Betrag von 30 % des Auftragswertes pauschal jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer nach unserer Wahl als Schadensersatz zu verlangen.

V. Preise

Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk oder ab

Auslieferungslager, ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherungskosten.

Die für Sonderanfertigungen angegebenen Preise gelten nur, wenn mindestens die

angefragte Stückzahl zur Bestellung kommt. Andernfalls werden Zuschläge

berechnet.

Zu den Preisen kommt die MWSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Verpackungsentsorgung: 0.5 % v. Gutschrift v. Warenwert im Preis enthalten.

VI. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind nach den von uns jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Rechnungen für Ersatzteile und Zubehör sind sofort nach Lieferung ohne Abzug

zahlbar. Der Besteller gerät durch Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Zahlungszieles, durch Mahnung oder einen Monat nach Zugang der Rechnung in Verzug. Die Verzugsfolgen einschließlich der Höhe des Zinssatzes regeln sich nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000.

VII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor,  bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschl. der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

Alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind gegen Feuer, Wasser und Diebstahl,  zu versichern. Sämtliche Ansprüche an den Versicherungsgeber hinsichtlich dieser Waren gelten im voraus als an uns abgetreten.

Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. Es ist uns zu diesem Zweck gestattet, mit Hilfspersonal die Räume des Käufers zu betreten, ohne daß es hierzu einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Waren durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

Der Käufer darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder die aus diesen hergestellten Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können.

VIII. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel, zu denen auch Mengenabweichungen zählen,  - bei Handelsgeschäften auch erkennbare Mängel - sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware,schriftlich zu beanstanden. Bei Handelsgeschäften gelten im übrigen § 377,  378 HGB unverändert.

Gewährleistungen für Warenlieferungen werden nur, für die Dauer und zu den Bedingungen des jeweiligen Lieferanten der Ware, erbracht. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, unsachgemäße Behandlung sowie durch natürliche Abnützung entstanden sind. Kosten für Reparaturen, die ohne unsere vorherige Zustimmung durchgeführt werden, ersetzen wir nicht. Eine Haftung für Folgen solcher Reparaturen besteht nicht.

Bei Reparaturarbeiten durch uns wird eine Gewährleistung von 6 Monaten übernommen. Vor Geltendmachung weiterer Ansprüche ist uns in jedem Falle Gelegenheit zur mehrfachen Nachbesserung zu gewähren. In jedem Falle erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf Folgeschäden, die durch Reparaturen, Montagen und Dienstleistungen von uns entstehen, wie z.B. Warenschäden.

Aufgrund unwesentlicher Mängel kann der Besteller die Zahlung unserer Lieferrechnung nicht verweigern.  Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht trotz des Vorhandenseins unwesentlicher Mängel nicht nach, so kann bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung die Beseitigung von Mängeln durch uns verweigert werden.

Warenrücksendungen aufgrund Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen oder aus sonstigen Gründen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden nicht angenommen. Im Falle unserer Zustimmung zur Rücksendung ist eine Vereinbarung über die Art der Rücksendung zu treffen.

IX. Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, oder wegen Beratungstätigkeiten, sowie Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn bei uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. In Fällen, in denen auch ohne grobes Verschulden die Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist unsere Haftung stets beschränkt auf die Höhe des Liefer- oder Leistungswertes. Bei Handelsgeschäften gilt das gleiche auch in Fällen grober Fahrlässigkeit, in denen die Haftung zwar nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann. Für reguläre Abnutzungen oder für Beschädigungen, die durch nicht sachgemäße Installation, vorschriftswidrige Behandlung oder durch übermäßige Inanspruchnahme verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

X. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers,  auch bei frachtfreier Lieferung. Die Versandart steht in unsrem Ermessen.  Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten wird die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-,  Transport-,  Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare  Risiken versichert.

XI. Datenschutz

Die Einwilligung zur Datenspeicherung gilt als erteilt.  Die Haftung für Verletzungsbestände im Rahmen des Datenschutzgesetzes wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

XII. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Rastatt.

XIII. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit des Vertrages und der

Bedingungen im übrigen nicht.



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